Die Bundesanstalt als Gesamtkoordinatorin
Der Betrieb des Digitalfunks BOS erfolgt gemeinsam mit Bund und Ländern. Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - kurz BDBOS übernimmt hierbei die Gesamtkoordination und treibt die Weiterentwicklung des BOS-Digitalfunknetzes gemäß den Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer voran.
BDBOS-Kids
BDBOS-Kids: Clip 1
In den neuen Image-Clips lässt die BDBOS ihren Nachwuchs sprechen. In mehreren Kurzvideos beschreiben die Mädchen und Jungs Begriffe aus dem Arbeitsalltag der BDBOS – im Stil der in den 90er Jahren bekannten und beliebten Fernsehrateshow „Dingsda“. Sehen Sie hier den ersten von insgesamt 16 Clips.
Nicht nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BDBOS geben ihr Bestes, auch deren Nachwuchs beschäftigt sich mit den Themen aus dem BDBOS-Kosmos.
Die BDBOS-Jungstars haben sich für uns vor die Kamera getraut. Entstanden sind 16 Clips, in denen die Jungen und Mädchen im Alter von drei bis zwölf Jahren in die Welt der BDBOS abtauchen und Begriffe aus dem Arbeitsumfeld erklären. Auf ihre ganz eigene Art und Weise und vor allem eines: sehr lustig
Vorherige Videos finden Sie am Seitenende.
Aufgaben und Ziele
Die BDBOS wurde am 2. April 2007 gegründet. Sie ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
In enger Abstimmung mit dem Bund und den Ländern verfolgt die BDBOS folgende Ziele für den Digitalfunk BOS:
- Die Entwicklung abgestimmter bundesweiter Standards für alle technischen, betrieblichen und organisatorischen Aspekte.
- Der sichere und zuverlässige Betrieb des Digitalfunks BOS.
- Die Weiterentwicklung der derzeit im - TETRA-basierten - Digitalfunk BOS verwendeten Technik nach den operativ-taktischen Anforderungen der BOS.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Für die Arbeit der BDBOS und den Betrieb des Digitalfunks BOS sind nachfolgende Gesetze, Vorschriften und Regelungen als rechtliche Rahmenbedingungen relevant:
- BDBOS-Gesetz: Im BDBOS-Gesetz sind neben Rechtsform, Zweck und Sitz der BDBOS auch die Aufgaben und Organe der Bundesanstalt definiert. Die Grundlagen der Wirtschaftsplanung, der Zertifizierung von Endgeräten sowie des Betriebs der Testplattform sind ebenfalls hier festgeschrieben.
- Verwaltungsabkommen: Der Aufbau und Betrieb des Digitalfunks BOS erfolgt durch die BDBOS, unter enger Beteiligung von Bund und Ländern. Die Grundsätze zur Ausgestaltung dieser Zusammenarbeit regelt das Verwaltungsabkommen.
- Funkrichtlinie Digitalfunk BOS: Die Funkrichtlinie definiert die Frequenzbereiche, die für den Digitalfunk BOS genutzt werden. Die Frequenzzuteilung für den Betrieb des Digitalfunks BOS erfolgt durch die Bundesnetzagentur (BNetzA).
Weitere Einblicke in die Struktur und die Aufgaben der BDBOS, sowie zur Funktionsweise und den Besonderheiten des Digitalfunks BOS erfahren sie hier:
BDBOS-Kids
BDBOS-Kids: Clip 1
In den neuen Image-Clips lässt die BDBOS ihren Nachwuchs sprechen. In mehreren Kurzvideos beschreiben die Mädchen und Jungs Begriffe aus dem Arbeitsalltag der BDBOS – im Stil der in den 90er Jahren bekannten und beliebten Fernsehrateshow „Dingsda“. Sehen Sie hier den ersten von insgesamt 16 Clips.
Nicht nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BDBOS geben ihr Bestes, auch deren Nachwuchs beschäftigt sich mit den Themen aus dem BDBOS-Kosmos.
Die BDBOS-Jungstars haben sich für uns vor die Kamera getraut. Entstanden sind 16 Clips, in denen die Jungen und Mädchen im Alter von drei bis zwölf Jahren in die Welt der BDBOS abtauchen und Begriffe aus dem Arbeitsumfeld erklären. Auf ihre ganz eigene Art und Weise und vor allem eines: sehr lustig