Die Bundesanstalt als Gesamtkoordinatorin

Der Betrieb des Digitalfunks BOS erfolgt gemeinsam mit Bund und Ländern. Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - kurz BDBOS übernimmt hierbei die Gesamtkoordination und treibt die Weiterentwicklung des BOS-Digitalfunknetzes gemäß den Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer voran.

BDBOS-Kids

BDBOS-Kids: Clip 8

| BDBOS-Kids

„BDBOS-Kids“ – Klappe, die Achte!

Im letzten Video haben sich die „BDBOS-Kids“ an den schwierigen Begriff „Frequenzen“ gewagt. Frequenzen sind die Grundlage für die Übertragung per Funk. Für den Digitalfunk BOS stehen spezielle Frequenzbänder zur Verfügung. Die Basisstationen senden derzeit im Bereich 390–395 MHz, bei den Endgeräten sind es 380–385 MHz. Der überwiegende Teil der Frequenzen für den Direktmodus von Endgerät zu Endgerät liegt im Frequenzband 406,1–410 MHz.

Diesmal wird es wieder leichter. „Diebe“, „Handschellen“ – die Begriffe sind wohl recht eindeutig.

Vorherige Videos finden Sie am Seitenende.

Aufgaben und Ziele

Die BDBOS wurde am 2. April 2007 gegründet. Sie ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. 

In enger Abstimmung mit dem Bund und den Ländern verfolgt die BDBOS folgende Ziele für den Digitalfunk BOS:

  • Die Entwicklung abgestimmter bundesweiter Standards für alle technischen, betrieblichen und organisatorischen Aspekte.
  • Der sichere und zuverlässige Betrieb des Digitalfunks BOS.
  • Die Weiterentwicklung der derzeit im - TETRA-basierten - Digitalfunk BOS verwendeten Technik nach den operativ-taktischen Anforderungen der BOS.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Für die Arbeit der BDBOS und den Betrieb des Digitalfunks BOS sind nachfolgende Gesetze, Vorschriften und Regelungen als rechtliche Rahmenbedingungen relevant:

  • BDBOS-Gesetz: Im BDBOS-Gesetz sind neben Rechtsform, Zweck und Sitz der BDBOS auch die Aufgaben und Organe der Bundesanstalt definiert. Die Grundlagen der Wirtschaftsplanung, der Zertifizierung von Endgeräten sowie des Betriebs der Testplattform sind ebenfalls hier festgeschrieben.
  • Verwaltungsabkommen: Der Aufbau und Betrieb des Digitalfunks BOS erfolgt durch die BDBOS, unter enger Beteiligung von Bund und Ländern. Die Grundsätze zur Ausgestaltung dieser Zusammenarbeit regelt das Verwaltungsabkommen.
  • Funkrichtlinie Digitalfunk BOS: Die Funkrichtlinie definiert die Frequenzbereiche, die für den Digitalfunk BOS genutzt werden. Die Frequenzzuteilung für den Betrieb des Digitalfunks BOS erfolgt durch die Bundesnetzagentur (BNetzA).

Weitere Einblicke in die Struktur und die Aufgaben der BDBOS, sowie zur Funktionsweise und den Besonderheiten des Digitalfunks BOS erfahren sie hier:

zur BDBOS

 

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„BDBOS-Kids“ – Klappe, die Achte!

Im letzten Video haben sich die „BDBOS-Kids“ an den schwierigen Begriff „Frequenzen“ gewagt. Frequenzen sind die Grundlage für die Übertragung per Funk. Für den Digitalfunk BOS stehen spezielle Frequenzbänder zur Verfügung. Die Basisstationen senden derzeit im Bereich 390–395 MHz, bei den Endgeräten sind es 380–385 MHz. Der überwiegende Teil der Frequenzen für den Direktmodus von Endgerät zu Endgerät liegt im Frequenzband 406,1–410 MHz.

Diesmal wird es wieder leichter. „Diebe“, „Handschellen“ – die Begriffe sind wohl recht eindeutig.