Wer nutzt den Digitalfunk BOS?

Die Nutzenden des Digitalfunks BOS sind die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie weitere Organisationen, die zur Teilnahme am Digitalfunk BOS berechtigt sind. Die BOS sind staatliche sowie nichtstaatliche Akteure, die spezifische Aufgaben zur Bewahrung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahrnehmen. Die Berechtigung für den Digitalfunk BOS ist gesetzlich festgelegt und kann der Funkrichtlinie Digitalfunk BOS – Anerkennungsrichtlinie – vom 7. Juli 2021 entnommen werden. 

Aktuell in Baden-Württemberg berechtigte Nutzende:

  • die Polizeien des Bundes,

  • die Polizeien der Länder,

  • die öffentlichen Feuerwehren,

  • die nach Landesrecht angeordneten oder anerkannten Werkfeuerwehren

  • die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW);

  • die Bundeszollverwaltung;

  • die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder;

  • die Katastrophenschutz- und Zivilschutzbehörden des Bundes und der Länder

  • berechtigte nichtöffentliche Feuerwehren

  • berechtigte Hilfsorganisationen des Brand- und Katastrophenschutzes sowie

  • berechtigte Hilforganisationen der Rettungsdienste

Das am 21. Februar 2019 durch den Bundestag verabschiedete Dritte Gesetz zur Änderung des BDBOS-Gesetzes ermöglicht es auch der Bundeswehr, den Digitalfunk BOS zu nutzen.

Jede dieser Nutzergruppen stellt höchste und zudem spezifische Anforderungen an die Funktechnik.

Die Funkrichtlinie Digitalfunk BOS – Anerkennungsrichtlinie – vom 7. Juli 2021 ermöglicht es außerdem, weitere Nutzende zur Teilnahme am Digitalfunk BOS in einem sogenannten "Anerkennungsverfahren" zu berechtigen. Hierzu müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die in der Anerkennungsrichtlinie beschrieben sind.


 

Feuerwehrauto in Nahaufnahme

Feuerwehr

Bild vom Rettungsdienst

Rettungsdienste

Mehrere Polizeiwägen am Stuttgarter Schlossplatz

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