Abstimmungen zur Einrichtung eines Nutzerbeirats

Baden-Württemberg richtet einen Nutzerbeirat auf Landesebene ein!

Die Migration der allgemeinen Gefahrenabwehr zum Digitalfunk BOS hat nun auch in Baden-Württemberg merklich an Fahrt aufgenommen. Um den Belangen aller den Digitalfunk BOS nutzenden Organisationen im gemeinsamen Funknetz bestmöglich Rechnung zu tragen, folgt Baden-Württemberg dem Vorbild anderer Länder und richtet wie z. B. Schleswig-Holstein, Niedersachsen oder Sachsen-Anhalt einen Nutzerbeirat Digitalfunk BOS ein. Die Vorbereitungen hierzu sind weit fortgeschritten; noch vor Ablauf des Jahres 2022 soll der Nutzerbeirat zu seiner ersten, initialen Sitzung zusammenkommen. Als Repräsentanten der jeweiligen Nutzergruppen sind derzeit 8 Mitglieder vorgesehen. Diese bilden den Kern des Nutzerbeirats:

  • Jeweils ein Mitglied aus dem Landkreistag BW, dem Städtetag BW und dem Gemeindetag BW, die gemeinsam die nichtpolizeilichen Nutzergruppen auf kommunaler Ebene repräsentieren,
  • Ein Mitglied, das die fachlichen Interessen für das Feuerwehrwesen und den Brand- und Katastrophenschutz vertritt
  • Ein Mitglied, das die Interessen der Rettungsdienste und Hilfsorganisationen vertritt
  • Ein Mitglied, das die Interessen der Polizei Baden-Württemberg vertritt
  • Ein Mitglied der Autorisierten Stelle Digitalfunk BW (ASDBW) für die Belange des Betriebs
  • Ein Mitglied der Koordinierenden Stelle Digitalfunk BW (KSDBW) für die Belange der bundesweiten Ausrichtung und Gremienarbeit.

Sowohl ständig als auch anlassbezogen können weitere Organisationen zu den Sitzungen eingeladen werden.

Der Nutzerbeirat wird perspektivisch ein wichtiges Element sein im Rahmen der Einführung eines strukturierten Anforderungsmanagements für den Digitalfunk BOS „im Ländle“. Zugleich dient die Einrichtung des Gremiums der Erhöhung der Transparenz von strategischen Entscheidungen und der Identifikation gemeinsamer Handlungserfordernisse. Bis zur finalen Festlegung aller Modalitäten wird André Grimm, der Leiter der Koordinierenden Stelle in Baden-Württemberg, den Vorsitz im Nutzerbeirat übernehmen. Die Koordinierende Stelle wird zudem dauerhaft eine Geschäftsstelle für den Nutzerbeirat in ihrer Organisation einrichten.

Bericht: KSDBW

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