Für sein Zugangsnetz setzt Baden-Württemberg auf Richtfunk – dessen hohe Funktionsfähigkeit gilt es sicherzustellen, auch gegen Bebauungsstörungen

Bestandteil eines jeden Mobilfunknetzes sind die Verbindungen der Funkzellen sog. Basisstationen untereinander sowie zu den Vermittlungsstellen. Erst durch diese Verbindungen kann eine Kommunikation, ermöglicht werden. Im Digitalfunk BOS werden diese Verbindungen innerhalb des Landes Baden-Württemberg mit der Richtfunktechnik realisiert. Damit können benachbarte Basisstationen hochverfügbar und redundant miteinander verbunden werden. Aber Richtfunkstrecken sind rund-um-die-Uhr zu überwachen und in ihrem Funktionsumfang sicherzustellen, dies gewährleistet die Autorisierte Stelle.

Im Vergleich zu erdverlegten Leitungen besteht die Möglichkeit, auch an Standorten in abgelegenen Gebieten, das heißt ohne physikalische Leitungsnetze, den Digitalfunk BOS mittels Richtfunk bereitstellen zu können – ein Umstand, der sich gerade in der topologischen Ausprägung des Landes Baden-Württemberg wiederholt als vorteilhaft herausgestellt hat. Die Richtfunkverbindungen verlaufen oftmals in einer Höhe, in denen sich durchaus auch Bebauung oder Bewuchs befinden kann. Im Einzelfall kann es hierdurch zu Störungen in der Übertragung kommen, welche durchaus vermeidbar sind.

Arten von Bebauung

Unter die für uns relevante Bebauung können höhere Gebäude, Windenergieanlagen und Stromtrassen mit ihren Masten verstanden werden. In den ersten Planungsjahren des Digitalfunk BOS konnten Bestandsbebauungen bei der Ersterrichtung des Funknetzes berücksichtigt werden. Durch die stetige Weiterentwicklung der Flächennutzungspläne der Gebietskörperschaften und der notwendigen Erschließung alternativer Energiequellen sind naturgemäß auch Konflikte mit dem bereits aufgebauten Richtfunknetz des Digitalfunk BOS möglich.

Die in Norddeutschland mittels Windenergieanlagen erzeugte elektrische Energie muss auch in südliche Bundesländer verteilt werden, sofern sie nicht für die Erzeugung von Wasserstoff vor Ort genutzt werden kann. Hierfür müssen Bestandsstromtrassen im Rahmen des sogenannten Repowering (Kraftwerkserneuerung bzw. Kraftwerkssanierung) erweitert und ggf. deren Verlauf angepasst werden; auch kann der Aufbau neuer Stromtrassen erforderlich werden. Als Beispiel sei hier der von Brunsbüttel in Schleswig-Holstein nach Großgartach in Baden-Württemberg geplante Südlink mit 702 Kilometern Länge genannt.

Ebenso werden auch ältere Windenergieanlagen gegen neuere Anlagen mit höherem Wirkungsgrad sowie höherer Leistung ersetzt, die dann naturgemäß größere Ausmaße haben. Das bezieht sich nicht nur auf den Turm der Windenergieanlage, sondern auch auf den durch die Rotorblätter bestrichenen Radius.

Darüber hinaus sind auch Bebauung durch Immobilien ein nicht zu unterschätzender Faktor bei der Beeinträchtigung von Richtfunkverbindungen. Gerade in Städten, in denen höhere Gebäude geplant und gebaut werden, sollte dies im Rahmen des Planungsprozesses Berücksichtigung finden.

Wie sich diese Probleme konkret darstellen und wie wir im Digitalfunks BOS mit diesen Herausforderungen umgehen, erläutern wir gerne.

Bericht: ASDBW

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