Bluetooth im Digitalfunk – aber sicher!

| Katastrophenschutz

Die Bundesanstalt für den Digitalfunk BOS (BDBOS) hat eine Sicherheitsrichtlinie „Bluetooth im Digitalfunk“ herausgegeben.

Aktuelle Digitalfunkgeräte bieten die Möglichkeit, sich mit Peripheriegeräten, wie Hör-/Sprechgarnituren, Headsets o.ä. auch kabellos zu verbinden. Dies kann für die praktische Nutzung der Funkgeräte im alltäglichen Einsatz Vorteile haben. Gleichzeitig sind bei der Beschaffung und Nutzung solcher Komponenten besondere Anforderungen zu beachten. Denn das Digitalfunknetz BOS wird aufgrund der hohen Anforderungen an die Sicherheit der übertragenen Informationen als Hochsicherheitsnetz betrieben. An die Funkgeräte, die verschlüsselte Übertragung und alle damit zusammenhängenden Komponenten müssen entsprechend ebenso hohe Anforderungen zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Informationssicherheit gestellt werden.

Die Bundesanstalt für den Digitalfunk BOS (BDBOS) hat dazu unter anderem eine Sicherheitsrichtlinie „Bluetooth im Digitalfunk“ herausgegeben. Darin werden die Hintergründe sowie die technischen Anforderungen beschrieben, die von Komponenten, die über Bluetooth mit Digitalfunkgeräten verbunden werden, erfüllt werden müssen. Die berechtigten Eigentümer von Digitalfunkgeräten müssen selbst sicherstellen, dass die ggf. in ihrem Zuständigkeitsbereich eingesetzten Komponenten diesen Anforderungen entsprechen. Das gilt auch für bereits vorhandene Komponenten. Da dies gegebenenfalls belegt werden muss, sollten bei der Beschaffung entsprechende Nachweise verlangt und aufbewahrt werden. Die Details können der Sicherheitsrichtlinie „Bluetooth im Digitalfunk“ der BDBOS entnommen werden, die unter der Rubrik „Regelungen zum Betriebshandbuch“ in den Nutzerbereichen Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz bereitgestellt wird.

Bericht: IM BW, Referat 62

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