Für die Bewältigung von planbaren Lagen wie beispielsweise Großveranstaltungen konnten Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) bislang zeitlich begrenzt die sogenannten „Landeskanäle“ nutzen, sofern dies durch eine zu geringe Anzahl verfügbarer Funkkanäle begründet war. Diese Frequenzen des Analogfunks für die landeseigene Nutzung sind primär für besondere Einsatzzwecke vorgesehen, zum Beispiel für die Kommunikation der Strahlenspürtrupps, werden in der alltäglichen Praxis aber nur selten genutzt. Dies ermöglichte auf entsprechende Anträge der BOS sowie in Abstimmung zwischen dem Innenministerium und der Bundesnetzagentur die zeitlich begrenzte Nutzung der Kanäle für die oben genannten Zwecke.
Da die beteiligten Institutionen zunehmend den Digitalfunk BOS nutzen, kann dieser auch zur Bewältigung von Großlagen eingesetzt werden. Die Möglichkeit, die Landeskanäle temporär nutzen zu können, wurde daher zu Beginn dieses Jahres eingestellt. Entsprechenden Anfragen wird das Innenministerium nicht mehr zustimmen.
Sollte es einzelnen berechtigten BOS aufgrund fehlender eigener Ausstattung mit Digitalfunkgeräten noch nicht möglich sein, ihre Kommunikationsbedarfe bei entsprechenden Lagen ausreichend abzudecken, kann gegebenenfalls auf die bei ihnen vorhandenen Digitalfunkgeräte für die Ausbildung zurückgegriffen werden.
Darüber hinaus hält die Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg nun einen Pool von 60 Handsprechfunkgeräten betriebsbereit vor. 30 dieser Funkgeräte sind mit dem Profil „Feuerwehr“ und 30 Geräte mit dem Profil „Rettungsdienst/Hilfsorganisationen“ programmiert. Die Funkgeräte wurden freundlicherweise von der Landespolizei zur Verfügung gestellt. Referat 62 „Feuerwehr und Brandschutz“ hat sie technisch komplett überholen lassen, neu lizenziert und verschiedenes Zubehör ergänzt. Sie sind in Outdoor-Koffern mit jeweils sechs Handsprechfunkgeräten sowie einer Mehrfach-Ladevorrichtung untergebracht. Die Funkgeräte/Koffer können von den Stadt- und Landkreisen sowie den im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen für die Durchführung von Großlagen/Großveranstaltungen ausgeliehen werden. Dies gilt jedoch nur für berechtigte BOS im Sinne der „Funkrichtlinie Digitalfunk BOS – Anerkennungsrichtlinie“ und nur für anerkannte Zwecke. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Einsatzkräfte in der Funknutzung entsprechend unterwiesen sind.
Anfragen für die Ausleihe der Handsprechfunkgeräte sind an die Landesfeuerwehrschule zu richten (E-Mail: poststelle@fws.bwl.de; Tel.: 07251/933-0). Dort müssen die Funkgeräte dann auch abgeholt werden.
Bericht: IM-BW, Referat 62