Einsatzhinweis „Mitführen von HRT“

| Katastrophenschutz

Führungsfunktionen und Sonderaufgaben werden bei den Feuerwehren und im Katastrophenschutz oftmals durch ehrenamtlich tätige Einsatzkräfte wahrgenommen. Um ihren Aufgaben im Alarmfall unmittelbar - von zu Hause oder unterwegs, aus der Freizeit oder vom Arbeitsplatz weg – nachkommen zu können, führen sie ihre persönliche Ausstattung teilweise mit.

Sofern zu dieser Ausstattung auch ein Funkgerät, insbesondere ein Handsprechfunkgerät (HRT) gehört, müssen verschiedene Regelungen, u.a. aus den Sicherheitsanforderungen des Digitalfunk BOS, aus den Vorgaben zum Betrieb von Kraftfahrzeugen und den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften beachtet werden. Da es in diesem Zusammenhang immer wieder zu Unklarheiten und zu Fragen kommt, wurden die wesentlichen Aspekte im Einsatzhinweis „Mitführen von HRT“ zusammengefasst. Sie sind von den vorhaltenden Organisationen umzusetzen und von den nutzenden Personen zu beachten.

Der Einsatzhinweis ist in der Rubrik „Bedienhinweise zum Digitalfunk“ in den jeweiligen Nutzerbereichen von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz zur Ansicht bzw. zum Download bereitgestellt.

 

Bericht: IM BW, Referat 62

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Bildquelle: IM BW