Digitaler Einsatzstellenfunk bei der Feuerwehr

| Feuerwehren

Eine Expertengruppe mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände (u.a. Kreisbrandmeister, Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften), der Werkfeuerwehren, der Landesfeuerwehrschule, dem Landesfeuerwehrverband und den Regierungspräsidien haben zusammen mit dem Referat 62 des Innenministeriums die wesentlichen Eckpunkte für die Einführung des digitalen Einsatzstellenfunks bei den Feuerwehren in Baden-Württemberg erarbeitet. Gemeinsam wurden die wichtigen Handlungsfelder für die praktische Umsetzung ermittelt, strukturiert und bewertet.

Neben einer bedarfsgerechten Ausstattung mit Handsprechfunkgeräten wurde auch über die taktischen Vorgaben zur Sprechfunkorganisation, eine möglichst praktikable Vergabe der operativ-taktischen Adressen (OPTA), Überlegungen zur Kennzeichnung der Handsprechfunkgeräte und die Anforderungen an die Umsetzung des digitalen Objektfunks erörtert. Der Entwurf des daraus entstandenen Eckpunktepapiers wurde im September im Landesfeuerwehrbeirat vorgestellt und von diesem zur Kenntnis genommen. Nachdem kürzlich letzte Detailabstimmungen in der Expertengruppe abgeschlossen werden konnten, wurden die Eckpunkte mit Schreiben des Innenministeriums vom 14. Februar 2023 (IM6-0268-189/2/1) bekannt gegeben und als Teil der „Regelungen zum Betriebshandbuch Digitalfunk BOS“ veröffentlicht.

Die Landesfeuerwehrschule hat im Januar 2023 von der Technischen Betriebsstelle Feuerwehr/Katastrophenschutz bereits die notwendigen Sicherheitskarten erhalten, um die Einsatzfahrzeuge für den Schulbetrieb mit digitalen Handsprechfunkgeräten auszustatten. Damit kann der Einsatzstellenfunk im Ausbildungsbetrieb der Landesfeuerwehrschule schon bald auf Digitalfunk umgestellt werden.

Bericht: IM BW, Referat 62

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Bildquelle: IM BW