Mit einem Pressetermin am 19.12.2022 wurde die Pilotierung des Digitalfunks BOS bei der ersten Kommune im Land gestartet!
Der Kommunale Ordnungs- und Vollzugsdienst (KOV) der Universitätsstadt Tübingen ist als erster Kommunaler Ordnungsdienst des Landes Baden-Württemberg ab sofort berechtigt, den Digitalfunk BOS zu nutzen. Der Ltd. PD Martin Kling, seines Zeichens der Gesamtkoordinator für den Digitalfunk BOS im Ländle, überreichte Herrn Oberbürgermeister Boris Palmer am 19.12.2022 im Rathaus am Markt in Tübingen die formale Anerkennung in Form einer Urkunde und zeigte sich daneben zuversichtlich „dass der Digitalfunk BOS auch beim KOV in Tübingen ein Erfolgsmodell wird.“ Der SWR und diverse Medien und Redakteure begleiteten die Übergabe. Boris Palmer zeigte sich ebenfalls zufrieden.
Durch die Teilnahme am Digitalfunk BOS wird die Kommunikation des Tübinger Ordnungsdienstes, insbesondere in besonderen Einsatzsituationen mit beispielsweise der Feuerwehr, den Rettungsdiensten oder auch der Polizei deutlich verbessert. Der kommissarische Leiter des KOV, Herr Ralph Karau, schilderte hierzu der Presse bereits zahlreiche deutliche Beispiele und freute sich sichtlich, über die von PD André Grimm erhaltenen Funkgeräte.
Mittlerweile ist die Universitätsstadt Tübingen zwar die erste, aber nicht die einzige Kommune in Baden-Württemberg mit Interesse am Digitalfunk BOS!
In letzter Zeit häufen sich die Anfragen von Kommunalen Ordnungsdiensten. Damit steht die Digitalfunkorganisation aber auch vor einer neuen Herausforderung: In Baden-Württemberg gibt es weit über 1000 Städte und Gemeinden und viele davon betreiben einen Ordnungsdienst. Wenn auch nur ein Bruchteil von ihnen nun auf den Digitalfunk BOS „aufspringen“ will, müssen zuvor einige grundlegende Aspekte geklärt und ein landesweit einheitliches Vorgehen abgestimmt sein. Um das zu ermöglichen, hat die KSDBW einerseits Kontakt mit den Kommunalen Landesverbänden aufgenommen, andererseits kam die Anfrage aus Tübingen gelegen, um zunächst eine Pilotierung vorzunehmen. Prozesse für eine Aufnahme waren bereits vorbereitet, ebenso Antragsformulare, Überlegungen zur Zuweisung von Rufgruppen u.v.m. Jetzt besteht die Gelegenheit, diese theoretischen Überlegungen in der Praxis zu testen. Und der KOV Tübingen ist froh, sein bisheriges Bündelfunksystem durch den Digitalfunk BOS ablösen zu können.
Innerhalb kürzester Zeit wurden Funkgeräte beschafft, ein landeseinheitliches „Fleetmapping“ und auf dessen Basis eine Funkgeräte-Programmierung erstellt, der Anerkennungsprozess beim BMI in die Wege geleitet, Schulungen vorbereitet und ein Übergabetermin vereinbart. Vom ersten Auftaktgespräch mit dem KOV Tübingen und der Übergabe der Funkgeräte, nach Umsetzung all dieser Maßnahmen, vergingen gerade einmal 2 Monate.
Das alles war nur möglich durch die enge Zusammenarbeit zwischen der KSDBW und der ASDBW und das sehr hohe Engagement der beteiligten Kolleginnen und Kollegen. Dafür an alle Beitragenden: „Herzlichen Dank!“
Bericht: KSDBW