Veröffentlichung Sicherheitsrichtlinie „Kopplung von Fremdinformationsverbünden“

| Katastrophenschutz

Alle fremden Systeme, die mit dem Digitalfunk BOS verbunden werden, müssen dem gleichen Schutzniveau entsprechen, wie der Digitalfunk BOS selbst.

Beim Betrieb von Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen (IuK) sind zur Gewährleistung der Informations- und Datensicherheit die Grundsätze des BSI-Grundschutzes zu beachten. Das Digitalfunknetz BOS wird aufgrund der Sensibilität der darüber übertragenen Informationen als Hochsicherheitsnetz betrieben und ist daher mit einem hohen Schutzbedarf im Sinne des BSI-Grundschutzes eingestuft.

Alle fremden Systeme, die mit dem Digitalfunk BOS verbunden werden, müssen nach der aktuell von der BDBOS veröffentlichten Sicherheitsleitlinie „Koppelung von Fremdinformationsverbünden“ dem gleichen Schutzniveau entsprechen, wie der Digitalfunk BOS selbst. Werden beispielsweise Daten aus einem Digitalfunkgerät über die Peripherie-Schnittstelle ausgeleitet und über eine Netzwerkkomponente (Switch o.ä.) in ein anderes IuK-System eingeleitet, so muss dieses andere IuK-System den gleichen Sicherheitsanforderungen entsprechen, wie der Digitalfunk selbst. Kann dieses Schutzniveau nicht umgesetzt und nachgewiesen werden, ist auf eine Koppelung des Digitalfunks mit einem anderen IuK-System zu verzichten. Die Verantwortung für die korrekte Umsetzung liegt beim Betreiber eines Informationsverbundes.

Die Sicherheitsleitlinie der BDBOS "Kopplung von Fremdinformationsverbünden mit dem Digitalfunk BOS" ist in den Nutzerbereichen Feuerwehr, Rettungsdienst/Hilfsorganisationen und Katastrophenschutz in der Rubrik "Regelungen zum Betriebshandbuch" bereitgestellt. Das bisher geltende Schreiben der BDBOS zur „Ausleitung in unsichere Netze“ wurde durch die Sicherheitsleitlinie ersetzt.

Bericht: IM BW, Referat 62

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