Kommunikation in Einsatzlagen

Die Bewältigung besonderer Einsatzlagen erfordert stets eine optimale Funkversorgung für alle eingesetzten Kräften am Ort des Geschehens.

Obwohl in Baden-Württemberg nahezu eine flächendeckende Empfangsmöglichkeit für den Digitalfunk BOS gegeben ist, kann der Funkempfang in Gebäuden oder Tunneln eingeschränkt sein. Das ist kein spezifisches Problem des Digitalfunks BOS, sondern allgemein ein Thema der Funkausleuchtung.

Im privaten Bereich oder in Kaufhäusern werden daher häufig WLAN-Zugangspunkte oder „Mobilfunk-Repeater“ eingesetzt, um die Inhouse-Versorgung zu verbessern. Eine vergleichbare Versorgung benötigen unsere Einsatzkräfte, denn auch in „Objekten“ können sich zu jeder Zeit Einsatzlagen ereignen. Im Fokus stehen hier insbesondere öffentlich zugängliche Gebäude oder Anlagen, wie z.B. Flughäfen, Einkaufszentren, Bahnanlagen, Tunnelanlagen, Versammlungs- oder Sportstätten.

Große Bauwerke erfordern im Einzelfall spezielle Funklösungen!

Es gibt viele Bauwerke, Objekte und Anlagen, die aufgrund ihrer baulichen Beschaffenheit (metallische Außenhülle, bedampfte Scheiben, etc.) nicht in ausreichendem Maß von Funkwellen durchdrungen werden können. In solchen Gebäuden oder Anlagen werden daher Objektfunkanlagen erforderlich, um die Funkkommunikation für Einsatzkräfte mit dem Digitalfunk BOS sicherzustellen. Je nach Rechtsgrundlage werden die Objekteigentümer/-betreiber aufgefordert, bei Maßnahmen eine digitale Objektfunkanlage BOS in ihrem Bauwerk zu berücksichtigen. Zur Realisation sind umfangreiche Abstimmungen zwischen vielen Beteiligten erforderlich:

Daher wird der Aufbau von Objektfunkanlagen für den Digitalfunk BOS - von der Planung bis zur funktechnischen Abnahme durch die Autorisierte Stelle technisch begleitet. 

Vorgaben für Planer und Errichter:

Von Planern und Errichtern der Objektfunkanlagen sind die Vorgaben der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) zu beachten.

Ergänzend gelten die Bestimmungen für das Land Baden-Württemberg. Die Unterlagen stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich dafür an die Autorisierte Stelle Digitalfunk BOS Baden-Württemberg, ebenfalls auch für sonstige Anfragen in diesem Zusammenhang: asdbw@polizei.bwl.de

Weitergehende Informationen können auch der DIN 14024 "digitale BOS-Objektfunkanlagen" entnommen werden.