Der Digitalfunk BOS leistet einen wesentlichen Beitrag zur Inneren Sicherheit.

Das muss und soll auch so bleiben!

Das Thema „Sicherheit“ hat zugleich viele Facetten: Nicht nur die hohe Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit des Digitalfunks BOS muss gewährleistet sein. Auch an das im Digitalfunk BOS tätige Personal werden besondere Sicherheitsanforderungen gestellt. Zudem haben wir die Sicherheit unserer Bevölkerung und unserer Einsatzkräfte stets im Blick!

Digitalfunk und elektromagnetische Strahlung

Eine Gefahr für die Gesundheit?

Funkwellen werden bereits seit über 100 Jahren als drahtloses Übertragungsmedium für Sprache und Daten genutzt. Die Funktechnik und die Zahl der Anwendungen haben sich seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Vor allem der Ausbau des Funknetzes durch den Mobilfunk führt zu teilweise kontroversen Diskussionen über die Auswirkungen von elektromagnetischen Strahlungen auf Menschen, Tiere und die Natur.

Beim Digitalfunk BOS werden alle gesetzlichen Regelungen und Richtlinien zum Schutz der Nutzer und der Öffentlichkeit eingehalten. Schon im eigenen Interesse: Der Digitalfunk BOS soll unseren Einsatzkräften die Arbeit erleichtern und nicht ihre Gesundheit gefährden.
Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) steht mit ihren europäischen Partnern und dem Bundesamt für Strahlenschutz im ständigen Austausch, um neue Erkenntnisse zum Schutz von Umwelt und Natur im Betrieb und bei der Planung des BOS-Digitalfunknetzes berücksichtigen zu können.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Seiten der BDBOS.

Informationssicherheit im Digitalfunk BOS

Unsere Informationssicherheit gewährleistet die Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit von Informationen des Digitalfunks BOS.

Denn jeder von uns möchte seine Kommunikationsmedien sicher nutzen - deshalb stellen wir im Digitalfunk BOS sicher, dass es nicht zum Verlust oder zur Verfälschung von Informationen kommt. So wird z.B. auch im Zuge der Digitalisierung und Umstellung auf andere Technologien ständig darauf geachtet, dass die Abörsicherheit des Digitalfunks BOS durchgängig erhalten bleibt.

Der Digitalfunk BOS konsolidiert bundesweit die Vorgaben und Maßnahmen in den Ländern auf Basis einer Leitlinie, in der sowohl ISO-Standards als auch der IT-Grundschutz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verarbeitet werden. Diese Vorgaben setzen auch Verständnis und Maßnahmen seitens der Nutzenden voraus. So muss sichergestellt werden, dass angemessene und dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, um dem Eintreten von sicherheitsrelevanten Ereignissen vorzubeugen. Beispiele hierfür sind u.a. der Verlust von Digitalfunkendgeräten oder die Manipulation der Systeminfrastruktur und dem damit einhergehenden Risiko des Informationsdiebstahls durch Dritte.

Deshalb arbeitet der Digitalfunk BOS eng mit zahlreichen Organisationen und Behörden zu den Themenstellungen der Cybersicherheit und der IT-Sicherheit auf nationaler Ebene zusammen.

Geheim- und Sabotageschutz im Digitalfunk BOS

Der Geheimschutz dient der Schaffung, Aufrechthaltung und Durchführung sämtlicher Maßnahmen, die zum Schutz und zur Geheimhaltung von Verschlusssachen getroffen werden müssen.
Ziel des Sabotageschutzes ist es, bestimmte lebenswichtige oder besonders gefahrenträchtige Einrichtungen vor Sabotageakten zu schützen.

Um dies sicherzustellen, müssen berechtigte Personen mit Zutritt-, Zugriffs- und/ oder Zugangsrechten im Digitalfunk BOS sicherheitsüberprüft werden. Von einer einfachen Sicherheitsüberprüfung nach dem vorbeugenden personellen Sabotageschutz können z.B. Personen mit speziellen Administratorenberechtigungen betroffen sein, die eine als sicherheitsempfindlich definierte Tätigkeit über eine Schnittstelle und/ oder über eine Anwendung ausüben. Die Sicherheitsüberprüfung muss vor der Aufnahme einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit abgeschlossen sein.

Die Rechtsgrundlage für alle Sicherheitsüberprüfungen ergibt sich für Baden-Württemberg aus dem Landessicherheitsüberprüfungsgesetz (LSÜG).

Sollten Sie weitere Fragen zu den Themen haben, so steht Ihnen die Koordinierende Stelle für den Digitalfunk BOS gerne zur Verfügung (Kontakt).