Gemeindliche Vollzugsdienste und Kommunale Ordnungsdienste

Die Teilnahme am Digitalfunk BOS ist über die Funkrichtlinie Digitalfunk BOS – Anerkennungsrichtlinie – geregelt.

Im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens können unter engen Voraussetzungen weitere Bedarfsträger in den Nutzerkreis aufgenommen werden. Auf Bundesebene wurde in der sogenannten „Konferenz der Koordinierenden Stellen“ beschlossen, dass wesentliche formale Voraussetzungen für alle „Ordnungsdienste“ (Städtische und Gemeindliche Vollzugsdienste sowie Kommunale Ordnungsdienste) in Deutschland als erfüllt betrachtet werden. Insofern kann in diesen Fällen das Anerkennungsverfahren in gekürzter Form durchlaufen werden.

Als für den Digitalfunk BOS im Land zuständige Einrichtung begrüßen wir diese Möglichkeit zur Ausweitung des Nutzerkreises sehr. Richten Sie daher gerne Anfragen an uns, wenn Sie Interesse an einer Teilnahme haben. Beachten Sie hierbei jedoch:

Neben den formalen Voraussetzungen müssen in Baden-Württemberg auch die nötigen organisatorischen und betrieblichen Bedingungen geschaffen werden, um neue Nutzende bedarfsgerecht unterstützen zu können. Dies wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir aktuell keine weiteren Organisationen als aktiv Nutzende in den Digitalfunk BOS aufnehmen, solange diese Vorbereitungen noch nicht abgeschlossen sind. Sie müssen mit einer gewissen Vorlaufzeit rechnen.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie gerne auf Anfrage!

Kontakt zu uns

Aktuelles

Aller guten Dinge sind Drei!

Herzlich willkommen an Bord, KOD Lahr!

Leitender Polizeidirektor Martin Kling und Oberbürgermeister Boris Palmer zeigen eine Urkunde in die Kamer

Pilotierung des Digitalfunk BOS bei der ersten Kommune in Baden-Württemberg gestartet

Downloads

  • OnePager Digitalfunk BOS .pdf